BV-Pressemitteilungen
AGMF zur Novellierung der GOÄ
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Mittwoch, 02. November 2011
Unverzichtbarer Bestandteil einer neuen GOÄ muss die Analogbewertung bleiben. Das fordern die in der AGMF zusammengeschlossenen Fachgebiete.

Anders sei das hohe Innovationspotential insbesondere der ärztlichen Methodenfächer für die Patienten nicht nutzbar zu machen. In kurzen Zeitabständen verändern und verbessern sich die Methoden gerade dieser Fachgebiete. Im Kontrast zum Sachleistungsanspruch eines Versicherten nach EBM muss eine amtliche Gebührenordnung auch neue ärztliche Leistungen abbilden können. Eine GOÄ ohne Analogbewertung für noch nicht beschriebene  Leistungen ist unbrauchbar.

Die AGMF warnt ebenso davor, für eine „kostenneutralen Umsetzung“ der GOÄ-Novellierung die Honorare der ihr angeschlossenen Fachgruppen als Verhandlungsmasse anzusehen. Der unbedingt für alle Fachgebiete erforderliche Zuwachs des seit 1996 nicht angehobenen Gesamthonorars kann nicht auf Kosten derjenigen Fachgruppen reduziert werden, die für ihre Leistungen aufwändige Innovationen finanzieren müssen.

Leistungsbegrenzung und Budgetierung können kein Element einer amtlichen Gebührenordnung sein. Sie muss nach §11 Bundesärzteordnung den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte verpflichteten Patienten Rechnung  tragen.

Weiterhin fordert die AGMF, so ihr Sprecher, der Radiologe Dr. Helmut Altland, stärker als bisher auf den Schutz der Privatpatienten zu setzen. Richtlinien sollten vorgesehen werden, nach denen die Erbringung bestimmter ärztlich-methodischer  Leistungen denjenigen besonders qualifizierten Fachärzten vorbehalten ist, für die diese Leistungen zum Kern ihres Fachgebietes gehören. Die Erbringung der Leistungen durch diese Fachgruppen   ist ein wirksames Instrument der Qualitätssicherung und darüber hinaus der Wirtschaftlichkeit. Dies haben sowohl das Bundessozialgericht als auch das Bundesverfassungsgericht insbesondere für Leistungen mit medizinischen Großgeräten bestätigt.  

Die AGMF unterstützt die Bundesärztekammer in ihrem Bestreben zur Überarbeitung der GOÄ und auch in ihrer Forderung nach einer möglichst raschen Novellierung. Das in mehrfachen Überarbeitungszyklen bisher entstandene Konzept benötigt jedoch neben der Kompetenz der Bundesärztekammer weiterhin auch die Einbindung aller ärztlichen Fachgruppen durch Fortführung der Diskussionen.

Die Arbeitsgemeinschaft ärztlicher Methodenfächer (AGMF) wird getragen von den Berufsverbänden der Fachgebiete Radiologie, Pathologie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin sowie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie. Sie vertritt Fachärzte mit Spezialkompetenzen in vorwiegend diagnostischen Bereichen. Als Querschnittsfächer betreuen sie Patientinnen und Patienten aller anderen Fachgebiete in sämtlichen Versorgungsbereichen.

AGMF - GOÄ.pdf
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