Autoren: Prof. Dr. med. Gerd-Henrik Griesser (Köln) u. Dr. med. Katrin Marquardt (Schwerin)
Stand: 24.02.2015
Als gemeinsame Vertretung der an der Zervixkarzinom-Früherkennung beteiligten wissenschaftlichen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Zytologie, Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Arbeitsgemeinschaft für Zytopathologie der Deutschen Gesellschaft für Pathologie) und angeschlossenen Berufsverbände (Arbeitsgemeinschaft zytologisch tätiger Ärzte in Deutschland, Berufsverband der Frauenärzte, Bundesverband der Pathologen, Berufsverband zytodiagnostisch tätiger Akademiker in Deutschland) hat die Koordinationskonferenz Zytologie (KoKoZyt) die Münchner Nomenklatur III verabschiedet und im November 2013 publiziert.
Seit 1. Juli 2014 ist diese aktualisierte Klassifikation für die zytologischen Befunde an der Cervix uteri gültig.
Die im Krebsfrüherkennungssystem tätigen Frauenärzte wünschen bei auffälligen zytologischen Befunden Empfehlungen des Zytologen zum Prozedere. Da der zytologische Befund stets im Zusammenhang mit weiteren Daten (Alter der Frau, Screening-Anamnese, Kolposkopie etc.) zu betrachten ist und außerdem das Management der Befunde infolge neuer diagnostischer oder therapeutischer Optionen einem Wandel unterliegt, kann ein verpflichtender Algorithmus nicht Bestandteil einer Nomenklatur sein.
Nach langjährigem Einsatz der zytologisch basierten jährlichen Früherkennungsuntersuchung sind bewährte Prinzipien zur Abklärung pathologischer Befunde etabliert. Gynäkologen und Zytologen arbeiten bei der Erkennung von Vor- und Frühstadien des Zervixkarzinoms erfolgreich zusammen. Infolge neu etablierter Befundgruppen ergeben sich allerdings Fragen, die in Form eines Maßnahmenkatalogs ("Empfehlungen zum Prozedere") der Koordinationskonferenz Zytologie aufgegriffen werden.
Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob der jeweiligen Frau mehr damit gedient ist, einer Empfehlung zu folgen oder aber aus guten Gründen davon abzuweichen. Dieses grundsätzliche Abwägen erklärt die Formulierung „gegebenenfalls“ für die hier dargelegten Empfehlungen. Sie beruhen auf der Expertise von im Screening-System erfahrenen Frauenärzten und diagnostisch tätigen Morphologen, das heißt auf Erkenntnissen und Erfahrungen sowohl in der direkten Betreuung von Patientinnen mit auffälligen Befunden als auch in der zytologischen und histologischen Befundung.
Eine Reihe von Organisationen und Fachverbänden bemüht sich, der Nachfrage an Vorträgen und Mikroskopier-Kursen zur Münchner Nomenklatur III gerecht zu werden. Publikationen mit Hinweisen zur praktischen Anwendung im Alltag sind bisher rar. Dabei ist durch die Einführung der Subgruppen für die Gruppen II, III, IIID, IV und V nur die Notwendigkeit neu, diese Gruppenzuordnungen weiter zu spezifizieren. Die Aufgabe, die zytologischen Veränderungen jeweils einem Epitheltyp zuzuordnen und die Unterteilung für die Gruppe IIID in leichte und mäßige Dysplasien vorzunehmen, haben die meisten Zytologen schon nach der Münchner Nomenklatur II durch entsprechende Formulierungen im Wortgutachten erfüllt. In einem weiteren Dokument werden deshalb insbesondere die Kriterien für die neu definierten Gruppen I und II erläutert. Anmerkungen zu den inhaltlich praktisch unveränderten Befundgruppen sind vergleichsweise knapper gefasst.
Entsprechend der Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie sind zytologisch tätige Ärzte verpflichtet, die Befundverteilung jährlich an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fasst diese Ergebnisse für das gesamte Bundesgebiet zusammen und liefert damit einen wichtigen Qualitätsindikator für die Beurteilung des deutschen Vorsorgeprogramms. Für das Berichtsjahr 2015 ist die Jahresstatistik zytologischer Befunde erstmals nach der Münchner Nomenklatur III zu erstellen. Als Vorschau auf zu erwartende Ergebnisse wird in einem dritten Dokument die Verteilung der Befundgruppen für die zweite Jahreshälfte 2014 gezeigt.