Beitragsordnung

Beitragsordnung

Gültig ab dem Jahr 2022, Beschluss der Mitgliederversammlung am 08.10.2021

    in €                                        
Kategorie




1.Mitglieder in Weiterbildung, Mitglieder im Ruhestand inaktiv      0,00




2.Mitglieder im Ruhestand aktiv    70,00




3.

Nichtleitende

  • FachärztInnen oder
  • FachbiologInnen der Medizin (Histologie/Zytologie) oder
  • NeuropathologInnen/ RechtsmedizinerInnen,
    bis zum vollendeten 5. Jahr nach der bestandenen Facharztprüfung
sowie den vorgenannten vergleichbare Mitglieder
   360,00




4.

Nichtleitende

  • FachärztInnen oder
  • FachbiologInnen der Medizin (Histologie/Zytologie)
  • NeuropathologInnen/RechtsmedizinerInnen
    ab dem 6. Jahr nach bestandener Facharztprüfung
sowie den Vorgenannten vergleichbare Mitglieder
  560,00




5.

Nichtleitende

  • FachärztInnen oder
  • FachbiologInnen der Medizin (Histologie/Zytologie)
    ab dem 16. Jahr nach der bestandenen Facharztprüfung.
sowie den Vorgenannten vergleichbare Mitglieder
 750,00




6.Niedergelassene FachärztInnen, Leitende KrankenhausärztInnen, selbständige FachbiologInnen der Medizin
sowie den Vorgenannten vergleichbare Mitglieder
 1.510,00




(1) Stichtag für Beitragseinstufungen ist:

  1. der Berufsstatus zum 1.01. eines Jahres;
  2. bei Neueintritten der Berufsstatus zum Beitrittsdatum.

(2) Die beitragsfreie Mitgliedschaft für Mitglieder in Weiterbildung gilt längstens für den Zeitraum von 6 Jahren ab Eintritt. Sie ist verbunden mit der Verpflichtung, mindestens 2 weitere Jahre nach Erwerb des Fachärztinnentitelsbeitragspflichtiges Mitglied des Bundesverbandes zu bleiben. Es gelten die Kündigungsbedingungen. Mitglieder
in Weiterbildung haben für die Zeit ihrer 0- EUR-Mitgliedschaft freien Zugang zu den Bundeskongressen (außer Verwaltungsgebühr).

(3) Verpflichten sich die leitenden Mitglieder eines Instituts drei Monate vor Ablauf des infrage kommenden Beitragsjahres zur Zahlung der Beiträge durch alle leitenden Mitglieder des Instituts per Einzugsermächtigung, reduziert sich der Beitrag je Einzelmitglied um 10%. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft aller leitenden Angehörigen des Institutes im Bundesverband Deutscher Pathologen.

(4) Falls ein Mitglied länger als 6 Monate arbeitslos ist, kann es für jeweils ein Kalenderjahr Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht stellen. Das Gleiche gilt für Erziehungsberechtigte für die Zeit, in der sie keine berufliche Tätigkeit ausüben. In den vorgenannten Fällen erhalten die beitragsfreien Mitglieder bis zu einem Zeitraum von maximal zwei Jahren die Leistungen des Bundesverbandes für ihre Kategorie.

(5) Ein Mitglied ist verpflichtet, bei Veränderungen den aktuellen Berufsstatus gemäß Beitragsordnung bei Veränderungen umgehend anzuzeigen.

(6) Ehrenmitglieder sind kostenfrei Mitglied, bei Bezug aller Leistungen. „Mitglieder im Ruhestand aktiv“ (z.B. bei gelegentlich ärztl. Tätigkeit) erhalten alle Leistungen des Verbandes. Bei „Mitglieder im Ruhestand inaktiv“ erfolgt kein Leistungsbezug.

Stand 20.12.2021, MA


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