Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 29. Mai 2010
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Vereinsregister
§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Berufsinteressen der Deutschen Pathologen. Der Verein berät seine Mitglieder und vertritt ihre wirtschaftlichen und standespolitischen Belange gegenüber Behörden, Verbänden und allen weiteren staatlichen und privaten Organisationen im In- und Ausland.
Der Verein kann sich an anderen Zusammenschlüssen, Vereinigungen oder anderen Unternehmungen als Mitglied oder Gesellschafter beteiligen, wenn dies die Erreichung des Vereinszwecks fördert.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
§ 6 Mitgliederversammlung
§ 7 Vorstand
§ 8 Übergangsvorschrift / Inkrafttreten