Rechtssicher in der Pathologie, VA 05, 25. Bundeskongress Pathologie Berlin
Sehr geehrte Mitglieder,
wir laden Sie herzlich zu unserem neuen Veranstaltungsformat „Rechtssicher in der Pathologie“ im Zuge unseres 25. Bundeskongress Pathologie am Kongress-Samstag, 27.09.2025, in das Hotel Titanic Chaussee Berlin, Chausseestraße, ein.
In diesem kompakten Rechts-Update erhalten Sie in 90 Minuten von vier RechtsanwältInnen in vier praxisnahen Vorträgen Antworten auf zentrale juristische Fragestellungen aus dem pathologischen Arbeitsalltag.
1. Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung:
Gerade in der Pathologie, wo ärztliche Leistungen häufig im Team erbracht und durch qualifiziertes nichtärztliches Personal vorbereitet oder unterstützt werden, stellt sich die Frage, wie der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung konkret auszulegen ist – und welche Tätigkeiten delegierbar sind.
Der Vortrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, zeigt typische Abgrenzungsfragen auf und beleuchtet aktuelle Positionen der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie relevante Urteile. Zudem wird thematisiert, welche organisatorischen Maßnahmen in pathologischen Instituten erforderlich sind, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden
2. Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen – neue gesetzliche Regelungen, Gerichtsurteile und politische Entwicklungen haben auch in einem Institut für Pathologie, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, direkte Auswirkungen auf den medizinischen Berufsalltag. In diesem Vortrag erhalten Sie einen fundierten Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Neuerungen und erfahren, welche Aspekte derzeit besondere Aufmerksamkeit verdienen.
3. Datenschutzrechtliche Voraussetzungen der Weitergabe von archiviertem Gewebe an medizinische Forschungsprojekte:
Die Nutzung von archiviertem Gewebe für wissenschaftliche Studien bietet große Chancen für die medizinische Forschung. Gleichzeitig wirft sie komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf – insbesondere im Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit, Patientenrechten und gesetzlichen Vorgaben wie der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen eine Weitergabe solcher Proben an Forschungsprojekte zulässig ist.
4. Plausibilitätsprüfungen:
Plausibilitätsprüfungen dienen der Überprüfung der Abrechnungsdaten im Rahmen vertragsärztlicher Leistungen und stellen sicher, dass ärztliche Leistungen im Rahmen der geltenden Zeitvorgaben und gesetzlichen Grundlagen erbracht werden. Für die Pathologie ergeben sich dabei besondere Herausforderungen. Der Vortrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, typische Prüfverfahren und Bewertungsmaßstäbe, die bei Plausibilitätsprüfungen Anwendung finden. Ziel ist es, Sie für das Thema zu sensibilisieren und Ihnen konkrete Hinweise zu geben, wie Sie sich bei Prüfverfahren bestmöglich vorbereiten und absichern können.
Wir freuen uns auf Sie und mit Ihnen auf diese spannenden Vorträge.
Anmeldung und Organisation:
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- Bundekongress-Homepage mit weiteren Informationen wie zum Beispiel Hotel und Anreise
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Berufsverband
Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen e. V.
Berlin | Tel: +49 30 3088197 0
BVpathologie.de
www.pathologie.de