Stellungnahme des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP)
Qualifikation Molekularpathologie
Qualifikation Molekularpathologie
Seit der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 ist die Molekularpathologie Bestandteil der Regelweiterbildung im Fachgebiet Pathologie. PathologInnen mit Abschluss nach den darauf aufbauenden Weiterbildungsordnungen sind zur Erbringung molekularpathologischer Leistungen befugt. Ebenso solche, die über die „Fakultative Weiterbildung Molekularpathologie“ auf der Basis der (Muster-)Weiterbildungsordnung 1992 verfügen.
Andere FachärztInnen für Pathologie dürfen u. E. berufsrechtlich diese Leistungen nur dann erbringen, wenn sie dazu ausreichend qualifiziert sind. Sollten an einer solchen Qualifikation im Einzelfall Zweifel auftreten, ist nach Auffassung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie dann eine Qualifikation anzunehmen, wenn die selbstständige Erbringung von mindestens 50 Fällen molekularpathologischer Untersuchungen, d.h. PCR, Sequenzierung und Sequenzanalysen, nachgewiesen werden kann.
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