24. Bundeskongress Pathologie
SAVE THE DATE
22.-23. November 2024
Hotel Titanic, Berlin Mitte
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Dünndarmschleimhaut in typischer Form von finger- bzw. blattförmigen Fortsätzen, die sog. Zotten, bearbeitet mit Photoshop.


08.08.2023

Stellungnahme des BDP
Zum Digital-Gesetz

  • Einstellung von Pathologie-Befundberichten in die elektronische Patientenakte (ePA) soll durch Kliniker erfolgen
  • Pathologen sollen bei der Festlegung der Dokumentationsstandards für die ePA eingebunden werden

Das BMG hat zum 13.07.2023 einen Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vorgelegt. Insbesondere Vorgaben für die elektronische Patientenakte betreffen auch die Pathologie. Zu dem vorliegenden Entwurf nimmt der BDP daher im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens wie folgt Stellung:

  1. Im DigiG ist vorgesehen, dass Behandlungsdaten direkt durch den jeweiligen Arzt in die ePA eingestellt werden. Wir fordern, dass die Pathologie-Befundberichte nicht durch die Pathologin oder den Pathologen, sondern durch den behandelnden Kliniker eingestellt werden. Befundberichte aus der Pathologie enthalten nicht selten Informationen über das Vorliegen schwerer Erkrankungen. Diese Informationen sollten dem Patienten nur erläutert zur Verfügung gestellt werden, d.h. wie bisher auch, erst nach der Konsultation mit dem behandelnden Kliniker.
  2. Vorgesehen ist weiterhin, dass Standards für die Inhalte der ePA u. a. durch ein Expertengremium erarbeitet werden sollen. Wir fordern, dass die Pathologie insb. als Fachgebiet, welches Krebsregisterdaten liefert, mit einbezogen wird.
  3. Aufgrund fehlender Regelungen zum Status der ePA nach dem Tod eines Patienten fordern wir eine rechtliche Sicherstellung eines Zugriffs auf die ePA im Rahmen von Obduktionen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten als Download.