Qualitätssicherung
Die Pathologie arbeitet nach klaren und hohen Qualitätsstandards
Die Pathologie ist ein zentraler Pfeiler der modernen Medizin. Für viele Krankheitsbilder liefert erst die histopathologische Begutachtung die abschließende Diagnose – inklusive der Einschätzung des voraussichtlichen Krankheitsverlaufs und entscheidender Informationen für die Wahl einer geeigneten Therapie. Besonders in der Krebsmedizin nimmt die Pathologie mit ihren diagnostischen Verfahren eine Schlüsselrolle ein: In jedem Krebszentrum ist sie in den mindestens wöchentlich stattfindenden Tumorboards persönlich vertreten, um gemeinsam mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die Diagnose, Prognose sowie potenzielle Therapieoptionen im individuellen Patientenkontext zu besprechen.
Die Komplexität pathologischer Leistungen nimmt stetig zu. Eine leitliniengerechte Versorgung erfordert zunehmend umfassendere diagnostische Untersuchungen durch die Pathologie. Um die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität auf einem hohen Niveau zu erhalten, arbeiten PathologInnen nach klaren Qualitätsvorgaben.
Qualitätssicherung ist im Berufsbild verankert
Die Qualitätssicherung ist für alle Facharztdisziplinen fester Bestandteil der Weiterbildung und umfasst die Kenntnisse und die praktische Anwendung fachspezifischer „Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehler- und Risikomanagements sowie Anwendung von Leit- und Richtlinien“ (Muster-Weiterbildungsordnung (M-WBO), Allgemeine Inhalte der Weiterbildung). Die Qualitätssicherung ist damit intrinsischer Bestandteil ärztlichen Handelns und findet sich als Vorgabe in den rechtlichen Grundlagen der ärztlichen Berufsausübung. Das ärztliche Berufsrecht verpflichtet ÄrztInnen zur Teilnahme an Maßnahmen der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung (§ 5 MBO) sowie zur regelmäßigen Fortbildung (§ 4 MBO). Die Sozialgesetzgebung verpflichtet „Leistungserbringer […] zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen […]. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.“ (§ 135a SGB V). Die regelmäßige Fortbildung zur Erhaltung und Fortentwicklung der Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist ebenfalls im Sozialrecht vorgegeben (§ 95d SGB V).
Aus dem Fach, für das Fach
PathologInnen in Deutschland arbeiten grundsätzlich nach hohen Qualitätsstandards. Diese umfassen Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung zu denen Zertifizierungen und Akkreditierungen der Pathologie-Einrichtungen sowie die Teilnahme an Ringversuchen gehören. Auf dieser Seite stellen wir Maßnahmen vor, die innerhalb des Fachgebiets Pathologie entwickelt wurden, um eine hohe Qualität der pathologischen Diagnostik zu sichern.



