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S1-Leitlinie zur Durchführung von Obduktionen in der Pathologie

Der Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) hat eine aktualisierte „S1-Leitlinie zur Durchführung von Obduktionen in der Pathologie“ veröffentlicht. Die Leitlinie wurde in der Kommission Obduktion beim BDP durch eine Gruppe von 20 ExpertInnen aus Pathologie, Neuropathologie, Rechtsmedizin inklusive Vertretern des Nationalen Obduktionsregisters NAREG umfassend überarbeitet, um den aktuellen Anforderungen, Standards und Entwicklungen der Obduktionspraxis Rechnung zu tragen. Die Leitlinie wird unterstützt durch die Deutsche Gesellschaft für Pathologie e. V. (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Neuropathologie und Neuroanatomie e. V. (DGNN), die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin e. V. (DGRM) und dem Berufsverband Deutscher Rechtsmediziner e.V. (BDRM).

Die überarbeitete S1-Leitlinie stärkt die Standardisierung der Obduktionspraxis durch eine strukturierte Darstellung der Obduktionsergebnisse, einschließlich der konsequenten Abbildung der Todesursachensequenz nach WHO-Vorgaben, der Ausweisung nicht todesursächlicher Befunde und einer ergänzenden Epikrise. Ergänzende standardisierte Textbeispiele für makroskopische und mikroskopische pathologisch-anatomische Befunde unterstützen eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation, insbesondere für Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung. Erstmals enthält die Leitlinie ein eigenes Kapitel zur Qualitätssicherung, orientiert an europäischen Mindeststandards sowie evidenzbasierten Empfehlungen zu Krankenhaushygiene, Arbeitsschutz und Entsorgung infektiöser Materialien. Die Ausrichtung am Kerndatensatz des Nationalen Obduktionsregisters (NAREG) ermöglicht eine bundesweite, zentrale Auswertung von Obduktionsdaten und verbessert deren Nutzung in Forschung, Qualitätssicherung und Gesundheitsversorgung. Die Leitlinie unterstützt damit den Aufbau nachhaltiger Strukturen für die Obduktionsforschung und leistet einen Beitrag zur Pandemic Preparedness im Rahmen des Nationalen Obduktionsnetzwerks (NATON). Zudem berücksichtigt sie rechtliche und organisatorische Neuerungen, insbesondere die Obduktionsvereinbarung von 2021, überarbeitete Dokumentationsanforderungen sowie Hinweise zu minimal-invasiven postmortalen Gewebeentnahmen.

19.01.2026
1,85 MB

Durchführung von Obduktionen in der Pathologie: S1-Leitlinie des Berufsverbands Deutscher Pathologinnen und Pathologen e.V.

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