10.08.2023
Stellungnahme des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP)
Stärkung der Pathologie in der ärztlichen Ausbildung
Stärkung der Pathologie in der ärztlichen Ausbildung
Das BMG hat mit Stand 15.06.2023 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung vorgelegt. Hierbei sind dem BDP Änderungen gegenüber der ursprünglichen ÄApprO aufgefallen, die sich nachteilig auf die Bedeutung der Pathologie im Medizinstudium auswirken. Weiterhin sieht der BDP Bedarf an Ergänzungen im Sinne der Pathologie. Dementsprechend hat der BDP eine Stellungnahme formuliert, die folgende Forderungen begründet:
- Lehrkrankenhäuser sollten weiterhin verpflichtet sein, Sektionssäle vorzuhalten und die Studierenden sollten weiterhin an pathologisch-anatomischen Falldemonstrationen teilnehmen (im vorliegenden Entwurf nicht mehr enthalten).
- Im Prüfungsstoff für den ersten, zweiten und dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung sollte, neben der Pathogenese und der speziellen Pathologie auch die allgemeine Pathologie enthalten sein, zudem sollte im dritten Abschnitt der Prüfung auch die Fähigkeit geprüft werden, weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen auf Basis der Pathologie-Befunde abzuleiten.
- Pflegedienst, der während der Ausbildung zur medizinisch-technischen Assistentin bzw. zum medizinisch-technischen Assistenten geleistet wurde, sollte auf den im Medizinstudium abzuleistenden Pflegedienst anrechenbar sein.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie unten als Download.