24. Bundeskongress Pathologie
SAVE THE DATE
22.-23. November 2024
Hotel Titanic, Berlin Mitte
Weitere Informationen

Dünndarmschleimhaut in typischer Form von finger- bzw. blattförmigen Fortsätzen, die sog. Zotten, bearbeitet mit Photoshop.


20.10.2023

Pressemitteilung des BDP
Die Pathologie in der ePA: Befunde sollten durch behandelnden Arzt eingestellt werden

„Befunde der Fachgruppe Pathologie/Neuropathologie sollen in die ePA, aber erst nachdem die Inhalte der Patientin von der behandelnden Ärztin im individuellen Kontext der Erkrankung erläutert wurden“, bekräftigt Herr Professor Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen


Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) begrüßt ausdrücklich das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 08.09.2023 zum Ausdruck gebrachte Bemühen, einen effizienten Transfer digitaler Daten in der PatientInnenversorgung zu ermöglichen. Wir begrüßen außerdem die Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats vom 06.10.2023 (lfd. Nr. 5), der die Pflicht zur „Übermittlung und Speicherung von Laborbefunden, bildgebender Diagnostik, et cetera [ … ] “ empfiehlt – anstelle einer Kann-Regel.

Befunde der Fachgruppe Pathologie/Neuropathologie enthalten essenzielle medizinische Informationen für die Diagnose und Behandlung von Patientinnen und Patienten und sollten daher Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) sein. Ähnlich wie dies auch bei Laborbefunden oder humangenetischen Untersuchungen vorkommen kann, enthalten Befunde der Fachgruppe Pathologie/Neuropathologie dabei nicht selten die Information über das Vorliegen einer schweren Erkrankung, und damit das Erfordernis, sich schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen (z. B. Chemotherapie, Amputation) unterziehen zu müssen oder gegebenenfalls in Folge der Erkrankung zeitnah zu versterben.

Es ist daher im Sinne der Patientinnen und Patienten und gängige Praxis, dass nicht PathologInnen/NeuropathologInnen, sondern die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und in Kenntnis der individuellen Umstände der Patientin bzw. des Patienten dieser bzw. diesem den Befund inklusive möglicher Therapieoptionen in geeigneter Weise mitteilt.

Deshalb plädieren wir stark dafür, dass Befunde aus der Pathologie/Neuropathologie durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt nach dem PatientInnengespräch in die ePA eingestellt werden.

Bereits in einer Stellungnahme unsererseits vom 08.08.2023 im Rahmen des öffentlichen Stellungnahmeverfahrens schlugen wir eine entsprechende Ergänzung für das Digital-Gesetz (DigiG) vor. Die Stellungnahme ist auf der Webseite des BDP abrufbar (https://www.pathologie.de/aktuelles/stellungnahmen/2023/digital-gesetz).

Die Pressenmitteilung finden Sie unten auch als Download.

Kontakt
Dr. rer. nat. Vanessa Kääb-Sanyal
Verbandsdirektorin
Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.
Berlin, www.pathologie.de, Tel. +49 30 30881970

Medien-Angebot: Gerne vermitteln wir interessierten Journalisten Interviewpartner.

Bei Veröffentlichung bitten wir um Zusendung eines Beleges. Vielen Dank.

Informationsnachweis: Bundesverband Deutscher Pathologen e. V., Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin, www.pathologie.de, +49 30 30881970