Stellungnahme des BDP
BDP fordert erneut Berücksichtigung der Pathologie in Krankenhausreform
BDP fordert erneut Berücksichtigung der Pathologie in Krankenhausreform
Am 05.08.2025 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) veröffentlicht. Das KHAG soll das im Dezember 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weiterentwickeln.
Vor dem Hintergrund, dass die Pathologie weder im damaligen KHVVG noch im aktuellen Entwurf des KHAG berücksichtigt wurde bzw. wird, hat der BDP im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens eine erneute Stellungnahme beim BMG eingereicht. Darin fordert der BDP wiederholt die Aufnahme der pathologischen Diagnostik in die Leistungsgruppensystematik und zudem die Verankerung von Obduktionen als Qualitätssicherungsmaßnahme.
In der mündlichen Verbändeanhörung des BMG zum KHAG am 21.08.2025 hat BDP-Verbandsdirektorin Dr. Vanessa Kääb-Sanyal zusätzlich das Wort für die Pathologie ergriffen und die Positionen in der Stellungnahme ergänzt. „Wir haben es bei der Pathologie mit unterschiedlichen Versorgungssituationen – krankenhauseigene Pathologien versus Kooperationen – mit jeweils sehr unterschiedlichen Vergütungsmodellen zu tun. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die pathologische Diagnostik unabhängig vom Schweregrad des operativen Eingriffs unterschiedlich aufwendig und damit verschieden hoch ausfallen kann. Durch die personalisierte Medizin können dabei Aufwände entstehen, die bereits heute nicht mehr adäquat im DRG-System abgebildet sind. Diese Problematik wird bei einer Reduzierung der fallbezogenen DRG-Komponente zunehmen. Bei den Hybrid-DRGs wird dies verstärkt durch die Differenzierung der Eingriffe auf unterschiedliche Leistungserbringer im ambulanten Bereich. Die Pathologie muss daher zwingend bei der Krankenhausreform, der Änderung des Vergütungssystems und der Ambulantisierung mitgedacht werden“, betonte Kääb-Sanyal.